Patienteninformation und Hinweise zur Honorarabrechnung
Durch die Beratung in meiner Heilpraktikerpraxis oder die Inanspruchnahme einer Leistung entsteht ein Behandlungsvertrag, der nicht der Schriftform bedarf.
Meine erbrachten Leistungen entsprechen dem Leistungsverzeichnis der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und werden unter Angabe der Diagnose, Behandlungsdaten, Einzelleistungen und Honorarsätze abgerechnet.
Es entsteht ausschließlich eine Vertragsvereinbarung zwischen Ihnen als Patienten und meiner Leistung als Heilpraktiker.
Ich möchte Sie darauf hinweisen,
falls Sie privatversichert oder beihilfeberechtigt sind oder Heilpraktiker Zusatzversicherung haben, dass Ihr Leistungsträger (Versicherung) möglicherweise die entstehenden Kosten für Honorar und Sachleistungen wie Medikamente nur teilweise oder gar nicht übernimmt.
Unabhängig davon sind die mit Ihnen vereinbarten Honorare trotzdem zu begleichen.
Das Leistungsverzeichnis (GebüH) ist ein Hilfsmittel zum Abrechnungsverkehr des Patienten mit seinem Leistungsträger, dessen statistische Durchschnittswerte als Verzeichnis noch vor 1985 ermittelt wurden.
Das angemessene Honorar entspricht der Schwierigkeit, dem Leistungsaufwand und dem Zeitaufwand des Heilpraktikers und wird bei Behandlungsbeginn mit dem Patienten vereinbart.
Mit freundlichem Gruß
Olga Miljus